Bundestagsantrag der Linken

Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen, beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten auf diesem Schienennetz, … Rechnung getragen wird.

Artikel 87e Abs.4 Grundgesetz

In einem Antrag der Linksfraktion wird die der Bund als Eigentümer der DB AG unter anderem aufgefordert:

  • Die letzten Streichungen (Paris, Kopenhagen, München-Berlin) rückgängig zu machen und weiteren Verbindungsabbau zu verhindern,
  • ein Konzept für ein europäisches Nachtzugsystem zu entwickeln,
  • die Nachteile bei der Besteuerung von grenzüberschreitenden Bahnfahrten aufzuheben,
  • mit günstigeren Trassenpreise die Kosten für Nachtzüge zu senken.

Es ist zu erwarten, dass der Bundestag den Antrag am 07.07.2016 zur Weiterbehandlung in den Verkehrsausschuss verweist. Bei einer vorangegangen Anhörung hat die DB dort noch versprochen, ein tragfähiges neues Nachtzugkonzept zu erarbeiten. Daher dürfte die Opposition aus Linken und Grünen – unter den nun geänderten Bedingungen – eine erneute Anhörung fordern. Leider muss befürchtet werden, dass die Bundestagsmehrheit am Ende wieder das hohe Lied der unternehmerischen Eigenständigkeit der DB singen wird. Eine Unabhängigkeit, die man bei Großprojekten wie Stuttgart 21 durchaus nicht erkennen kann…

Und auch die Forderung nach Subventionierung von Nachtzugverbindungen wird wohl im aktuellen wirtschaftspolitischen Klima ungehört bleiben. Dass für (Nacht)Züge allerdings keinesfalls faire Marktbedingungen gegenüber dem Bus- und Flugverkehr herrschen, wird ausgeblendet. Interessant übrigens, dass sich inzwischen auch Politiker der CSU gegen den Kahlschlag ausgesprochen haben – nicht zuletzt zur Sicherung des bayerischen Tourismus.

Update: Das Protokoll der Bundestagssitzung liegt vor. Ab Seite 186 sind die zu Protokoll gegebenen Redebeiträge aufgeführt.

 

4 Kommentare

  1. Christian Schulten

    Es ist unglaublich, dass die Bahn die Nachtzüge abschaffen will. U. A. Wird das damit begründet, dass Wirtschaftsprüfer einen Verlust von 31 Mio. € ermittelt haben. Jeder weiß, dass in diesem Betrag viele positive Deckungsbeiträge enthalten sind, um das Ergebnis schlecht zu rechnen. Und was sind schon 31 Mio verglichen mit der Kostenüberschreitung bei Stuttgart 21.
    ich bin jahrelang Nachtzug im Liegewagen gefahren und habe es genossen, die Nacht zu erleben, nette Leute kennen zulernen bzw wieder zusehen und morgens einen Kaffee serviert zu bekommen.
    Die Entscheidung ist wohl unumkehrbar. Schade!!! Hoffentlich wird die öbb und SBB viele Strecken übernehmen!!!

  2. Die DB hat nicht nur den Auftrag Gewinn zu machen, sondern hat auch eine soziale Verantwortung den Menschen gegenüber. Wir sind vielfach mit dem Autoreisezug nach Österreich gefahren und haben immer geglaubt wir fahren ökologisch und auch für die Bahn profitabel dahin. Da die Züge immer gut besetzt waren und die Kosten recht hoch, kann ich nicht verstehen, daß diese Sparte einVerlustgeschäft sein soll. Es sieht fast so aus als ob das Plus erst jenseits von 50 % Gewinn beginnt. Außerdem müssen freie Firmen auch in Ihren Kalkulationsberechnungen immer wieder Mischkalkulationen machen. Bezeichnend ist doch für die Bundesbahn, daß sie immer mehr Regiolstrecken an andere Anbieter verliert. Wenn man immer nur die Rosinen rauspickt hat man irgendwann auch kein verkaufbares Brot mehr.

  3. Für alle, die möglichst klimaschonend mobil sein möchten, ist diese Entscheidung ein Schlag ins Gesicht. Ich hätte nicht gedacht, dass eine solch rückwärtsgerichtete Verkehrspolitik im Jahr 2016 noch möglich ist. Damit abfinden mag ich mich noch nicht. Können wir wirklich nichts mehr tun?

  4. Pingback:Nachtverkehr in guten Händen? – Nachtzug retten

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